Am 28.01.22 tritt das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Demnach dürfen nur noch Tierärtze/innen Blutegel verordnen und eine ärztliche Behandlungsanweisung für das jeweilige Tier erteilen (TAMG §50 Absatz 2).
Sollte dein Tierarzt eine Blutegeltherapie für dein Tier empfehlen nehme ich gerne Kontakt zu diesem auf.
Für Blutegeltherapie nach ärztlicher Anweisung bin ich weiterhin für dein Tier da.